Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch
In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende und weiter ausbaufähig. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Seit dem 01. Juni 2026 gibt es eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom dann ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben. Elias Wege, Energieexperte der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim (keep) und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt und bewertet die neuen Möglichkeiten des „Energy Sharing“.
Einspeisung ins Netz: Vergütung und Grenzen für Privathaushalte
Wer privat mehr Strom erzeugt als er verbraucht, speist den Überschuss meistens in das örtliche Stromnetz ein. In vielen Fällen wird mehr als die Hälfte des erzeugten Stroms eingespeist. Strom mit der eigenen Solaranlage zu produzieren, kostet etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Für alle neuen Anlagen liegt die Einspeisevergütung aber inzwischen bei weniger als acht Cent. Solarstrom einzuspeisen ist damit normalerweise nicht kostendeckend.
„Energy Sharing“ macht lokales Solarstromteilen möglich
„Nun ermöglicht der Gesetzgeber allen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, den lokal erzeugten Strom direkt mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen“, fasst Elias Wege die Neuerung zusammen. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das „Energy Sharing“. Sie erlaubt es, nicht nur erneuerbaren Strom innerhalb lokaler Energiegemeinschaften gemeinsam zu nutzen. Wer den Strom abgibt, darf außerdem ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren. Wichtig: Energy Sharing verpflichtet nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Deshalb benötigen diese Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter, der die Strommengen liefert, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben. Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, den Smart Metern, ausgestattet sind.
Abgaben und Umlagen nicht vergessen
„Selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn abzugeben, kann sich als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren“, resümiert Wege. Aber: Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Dazu gehört das Netzentgelt, die Umlagen für Kraft-Wärmekopplung und Offshore-Windenergie sowie die Konzessionsabgabe. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, so Wege. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde ist Energy Sharing trotzdem interessant.
Welche Regeln gelten ab wann?
Seit dem 01. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 muss dies auch mit Beteiligten in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Energy Sharing ist ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien möglich und kann aus Erzeugungs- oder Energiespeicheranlagen stammen. Energy Sharing muss zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden. Dazu sind zwei Verträge erforderlich: ein Vertrag regelt den Umfang der gemeinsamen Nutzung und der zweite ist ein Stromliefervertrag. Elias Wege, der auch im PV Netzwerk Nordschwarzwald aktiv ist, fasst zusammen, warum „Energy Sharing“ für Privathaushalte an Bedeutung gewinnen kann: „Solarstrom künftig unbürokratisch an die Nachbarschaft verkaufen zu können, ist ein weiterer Baustein, um erneuerbare Energien kostengünstig in Wohngebieten zu etablieren und hat Potenzial die Energiewende in Privathaushalten voranzubringen. Für private Anlagenbetreiber erschließt sich eine neue verlässliche Einnahmequelle, die die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigert und zugleich bei den Abnehmern die Stromkosten sinken lässt.“
Weitere Informationsveranstaltungen rund um das Thema Photovoltaik in den Sommermonaten bietet die Kampagne „Photovoltaik-Sommer 2026“. In diesem Rahmen haben Sie zudem die Möglichkeit von Benefits bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage zu profitieren. Weitere Informationen zu der Kampagne sind es auf der Homepage der keep unter www.keep-energieganetur.de nachzulesen.
Bei allen Fragen rund um das Thema Erneuerbare Energien in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Beratungstermine können bei der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH unter 07231 – 308 68 68 gebucht werden.
Die Energieberatung ist für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Kooperation mit der Verbraucherzentrale und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kostenlos. Darüber hinaus wird die Arbeit der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert.