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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen für die Preissteigerungen der Energiekosten beantragen. Die Hilfen werden für Verbraucher gewährt, die im Entlastungszeitraum vom 01.01. bis 01.12.2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für Ihre Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Härtefallhilfen können für folgende Energieträger beantragt werden:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzeln
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle beziehungsweise Koks

Eine erste Orientierung zum Erstattungsanspruch erhalten Verbraucher über den Online-Rechner des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/. Der tatsächliche Anspruch wird erst nach Antragsstellung geprüft.

Die Antragsstellung erfolgt über folgenden Link: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN und ist für Verbraucher aus Baden-Württemberg seit dem 8. Mai 2023 möglich.

Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen gibt es unter folgendem Link: Land schaltet Online-Portal und Telefon-Hotline für Betroffene frei: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) oder über die Hotline des Umweltministeriums (Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr): Tel. 0711 126-1600.

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