Der Gebäudesteckbrief informiert Mieter und Eigentümer über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Weitere wichtige Fragen zu dem Dokument werden im Folgendem geklärt. Wann müssen Sie den Energieausweis vorlegen? Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Vermieter, Verkäufer oder Maklerinnen haben daher die Pflicht, Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen. Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet. Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis? Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt.
  • Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner/innen.
  • Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt.
  Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen, die aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen müssen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.
  • Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die billigere Variante.
  • Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner/innen und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.
  Welchen Energieausweis Sie benötigen, erfahren Sie auf der Webseite Gebäudeforum Klimaneutral unter folgendem Link: https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/energieausweis/. Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden? Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer/in Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Die Ausweisaussteller sind dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie müssen prüfen, ob die angegebenen Daten plausibel sind. Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn ein Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt. In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer/in besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und der Ausweisteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat. Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Energieausweis stehen? Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen. Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen. Das sind:
  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie
Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden. Bei allen Fragen zum Thema Energieausweis hilft die Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es bei der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH unter 07231 – 308 68 68. Beratungstermine können online unter www.keep-energieagentur.de/terminbuchung gebucht werden. Die Energieberatung ist für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Kooperation mit der Verbraucherzentrale und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kostenlos. Darüber hinaus wird die Arbeit der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert.
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