Der Gebäudesteckbrief informiert Mieter, Käufer und Eigentümer über den energetischen Zustand ihrer Immobilie.
Wann ist ein Energieausweis notwendig?
Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die Pflicht, Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Der Energieausweis wird außerdem für folgende Sachverhalte benötigt: Neubau, Änderung von Außenbauteilen des Gebäudes (veränderte Fläche > 10%), Erbbaurecht, Öffentliche Gebäude (mit Zugang für Öffentlichkeit)
Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Bei einer Neuvermietung, dem Verkauf oder der Verpachtung einer Immobilie wird ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt.
Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt.
Vorteil:
– Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner/innen.
– Die Werte des Bedarfsausweises können mit anderen Immobilien verglichen werden.
– Der energetische Zustand des Gebäudes wird exakt erfasst und kann als erste Orientierung für Sanierungsmaßnahmen dienen.
Nachteil:
– Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt.
– Höhere Kosten durch Mehraufwand in der Erstellung.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen, die aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen müssen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.
Vorteil:
– Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die kostengünstigere Variante.
Nachteil:
– Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner/innen und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.
– Die Werte des Verbrauchsausweises können nur eingeschränkt mit anderen Immobilien verglichen werden.
Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?
Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer/in Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Die Ausweisaussteller sind dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie müssen prüfen, ob die angegebenen Daten plausibel sind.
Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn ein Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt. In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer/in besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und der Ausweisteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.
Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Energieausweis stehen?
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen. Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen. Das sind:
– die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
– der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
– der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
– das Gebäude-Baujahr
– die Effizienzklasse der Immobilie
Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.
Welche Daten müssen für die Erstellung bereitgestellt werden?
Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten (Heizung, Warmwasser, Strom (nur für Nichtwohngebäude)) der drei vergangenen Abrechnungsperioden.
Bedarfsausweis: Alle Angaben die zum Erfassen des energetischen Zustandes des Gebäudes und der Anlagentechnik benötigt werden (Gebäudepläne, Angaben zu verbauten Materialien/Sanierungen/Umbauten/aktueller Anlagentechnik etc.).
Wer kann einen Energieausweis erstellen?
Der Energieausweis wird von ausgebildetem Fachpersonal erstellt. Dazu gehören z.B. Handwerksmeister, Techniker, Ingenieure, Architekten und Energieberater.
Über folgenden Link können Sie ganz einfach einen Energieberater in Ihrer Nähe finden: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Zerrennerstr. 28
75172 Pforzheim
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