Willkommen
Herzlich willkommen bei der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim

Fördermittel

Um die Energiewende sowie die Entwicklung und Verbreitung innovativer Technologien zu fördern, haben die Bundes- und die Landesregierung zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Mit ihnen sollen die Energiewende in den Gemeinden unterstützt und die kommunalen Haushalte entlastet werden. Förderfähige Maßnahmen reichen von der energetischen Gebäudesanierung über die Umstellung auf regenerative Energien bis hin zur Einführung eines Energiecontrollings in der Gemeinde.

Welche Förderprogramme gibt es? Welche kommen für ein bestimmtes Projekt in Betracht? Welchen Antrag muss man stellen? Welche Fristen gelten?

Wir helfen gerne dabei, diese Fragen zu beantworten und die passenden Fördergelder zu beantragen. Nehmen Sie unsere Vor-Ort-Beratung in Anspruch und profitieren Sie bei den Planungen für das kommende Haushaltsjahr.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) und der Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) bieten kostenlose Online-Sprechstunden zu den Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie an.

Hier finden Sie verschiedene Fördermittel:

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg seit dem Förderjahr 2002/2003 regelmäßig neu aufgelegt. Mit den Jahren wurde es stets an aktuelle Entwicklungen angepasst. Klimaschutz-Plus besteht aus drei Programmteilen:

  • dem CO2-Minderungsprogramm,
  • dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
  • sowie dem Programm nachhaltige, energieeffiziente Sanierung.

Es umfasst ein großes Angebot an Maßnahmen für ein breites Spektrum von Antragstellern.

Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Durch eine Änderung des Förderprogramms ist es möglich, dass bereits ab Antragstellung mit einer Fördermaßnahme begonnen werden kann. Kombination Fördermittel des Landes und des Bundes generell nicht möglich.
Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Überblick über das Förderprogramm
FörderschwerpunktFörderquote
CO2-Minderungsprogramm (investive und Klimaschutzmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden)50 € je eingesparte Tonne CO2, mindestens 3000 €, maximal 200.000 €
Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (nicht-investive Klimaschutzaktivitäten)abhängig von den Maßnahmen
Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung (Schulsanierungsprogramm)50 bis 150 € je Quadratmeter Schulsanierungsfläche

Das CO2-Minderungsprogramm fördert investive Klimaschutzmaßnahmen an bestehenden, in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden. Die Ermittlung des Förderbetrags orientiert sich in erster Linie an der durch die beantragte Maßnahme bewirkten CO2– Minderung: Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 3.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Vorhaben an der Gebäudehülle, die Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung. Der Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung, wie beispielsweise:

  • Einsatz von Holzpelletheizungen,
  • Einsatz von Hackschnitzelheizungen,
  • Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen,
  • Einsatz von Solarwärmeanlagen,
  • Einsatz von Anlagen zur Auskopplung von Abwärme


ist allerdings nur in Kombination mit der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Anforderungen „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ erfüllt) oder der Erneuerung der Heizungsanlage (Ersatz von Elektroheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeugung, interne Abwärmenutzung, Nutzung von Abwärme aus Kläranlagen/Abwasser) förderfähig. Hierzu zählt nun auch die Installation von Anlagen zur Auskopplung von Abwärme. So kann beispielsweise eine Kommune Zuschüsse für die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes an einem Schulgebäude beantragen. Kirchliche Einrichtungen oder Vereine können in die energetische Sanierung ihrer Versammlungsstätten investieren. Und kleinen wie mittleren Unternehmen wird das Einspeisen von Prozessabwärme in ein Wärmenetz erleichtert.

Die Höhe des Zuschusses wird in erster Linie über die eingesparte Menge CO2 ermittelt. Diese wird mit 50 Euro je Tonne vergütet. Diesem Betrag werden die Investitionen der beantragten Maßnahme gegenübergestellt und mit 30 Prozent zum Ansatz gebracht. Beide Ergebnisse werden verglichen, der kleinere Wert gelangt zur Anwendung. Dieser Zuschuss wird gegebenenfalls noch um einen Abschlag gekürzt, wenn die Maßnahme der Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz dient beziehungsweise erhöht, wenn durch die Maßnahme mindestens der KFW-Effizienzhausstandard 70 erreicht oder bereits systematischer Klimaschutz betrieben wird. Am Ende dieses Rechenganges steht der maßgebliche Zuschuss, der maximal 200.0000 Euro betragen kann.

Für diverse systematische Klimaschutzaktivitäten werden die Antragsteller im CO2– Minderungsprogramm mit bis zu sechs Boni belohnt, die den ermittelten Zuschuss um jeweils 10 Prozent erhöhen können, in Summe jedoch maximal um 40 Prozent. Die Boni kommen in der Hauptsache kommunalen Antragstellern zu Gute, können jedoch bei Aktivitäten im Bereich des Energiemanagements oder des betrieblichen beziehungsweise kirchlichen Umweltmanagements auch von anderen Antragstellern in Anspruch genommen werden.

Boni werden gewährt für:

  • Kommunen, die am European Energy Award (eea) teilnehmen
  • Kommunen, Unternehmen, Kirchen oder Vereine mit DIN EN ISO 50 001-
    ZertifizierungEMAS-Validierung oder seit mind. zwei Jahren Energiemanagement
    (z.B. Kom.EMS zertifiziert)
  • Kommunen oder Kirchen mit einem maximal fünf Jahre alten, vom Bund geförderten
    Klimaschutz-(teil)konzept oder Klimaschutzmanager*in
  • Kommunen, die sich dauerhaft und nicht projektgebunden an der
    Grundfinanzierung der regionalen Energieagentur im Kreis mit mind. 10
    Cent/(Einwohner und Jahr) finanziell beteiligen
  • Kommunen, die sich vor Antragstellung dem Klimaschutzpakt zwischen Land und den
    kommunalen Landesverbänden angeschlossen haben

Das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm soll nicht-investive Klimaschutzaktivitäten anreizen. Es umfasst insgesamt 16 förderfähige Maßnahmen. So erhalten zum Beispiel Kommunen, die sich am european energy award (kurz: eea), beteiligen, einen pauschalen Zuschuss. Unterstützt werden auch kleine und mittlere Unternehmen, die ein systematisches Energiemanagement aufbauen oder dieses weiter verbessern. Beratungsleistungen werden weiterhin gefördert für den geplanten Einsatz von BHKW-Anlagen (Blockheizkraftwerk-Anlagen) und zur Abwärmenutzung. Speziell an Krankenhäuser und Heime richtet sich das Angebot einer detaillierten Energieberatung. Neu in die Förderung aufgenommen wurden unter anderem die Schaffung von personellen Kapazitäten im Bereich klimaneutrale Kommunalverwaltung, die Entwicklung und Begleitung von Contracting-Projekten oder die Einführung des Qualitätslabels Kom.EMS beim kommunalen Energiemanagement.

Der european energy award ist ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsinstrument. Er stellt einen nachhaltigen Prozess zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen in Kommunen dar. Betrachtet werden dabei alle kommunalen Handlungsfelder wie kommunale Gebäude und Anlagen, Mobilität, Ver- und Entsorgung sowie die Informations- und Motivationsaktivitäten für die Zielgruppen Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie Handel und Dienstleistungswirtschaft. Unterstützt wird die Kommune von einem externen Berater.

Förderung: Die Festbetragsfinanzierung beträgt 10.000 Euro. Bei gestuften Zertifizierungssystemen wird für das Erreichen jeder höheren Stufe ein weiterer Zuschuss von 1.500 Euro gewährt. Eine Re-Zertifizierung wird mit einem einmaligen Zuschuss von 1.500 Euro gefördert.

Gegenstand der Förderung ist die Erstellung einer fortschreibbaren kommunalen Energie- und CO2-Bilanz mit Hilfe des im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entwickelten Tools BICO2BW. Die Bilanzierung wird von externen, entsprechend geschulten Fachleuten durchgeführt, wie sie beispielsweise bei den regionalen Energieagenturen zu finden sind. Dadurch erhält die Kommune einen ersten Überblick über die Orte des Energieverbrauchs und die Entstehung der CO2-Emissionen. Das Förderangebot ist deshalb besonders geeignet für Kommunen, die sich als Einsteiger im Klimaschutz engagieren möchten. Förderfähig ist gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift auch die Fortschreibung einer bestehenden Bilanz.

Förderung: Die maximale Förderquote wurde dabei auf 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 600 Euro pro Tag erhöht.

Gegenstand dieser Förderung ist die Einführung eines systematischen Energiemanagements, welches die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen an den eigenen Gebäuden darstellt. Gefördert werden die externe fachliche Unterstützung und – soweit nicht vorhanden – die Beschaffung und Installation erforderlicher Messeinrichtungenund Verbrauchszähler sowie die Beschaffung und Implementierung einschlägiger Energiemanagement-Software bis hin zur Zertifizierung nach DIN ISO 50001. Die Förderung ist modular aufgebaut und kann selektiv in Anspruch genommen werden. Auch hier kommt die Erhöhung der Förderquote auf bis zu 75 Prozent des Tagessatzes zum Tragen.

Förderung: bis zu 75 Prozent für externe Beratung bzw. Sachkosten, und zwar modular:

  • max. 600 Euro pro Tag für fünf bis maximal zwölf Tage für externe Beratung und Begleitung (für bis zu drei Jahre)
  • max. 5.000 Euro für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen
  • max. 5.000 Euro für Beschaffung von EM-Software
  • max. 3.000 Euro für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO 50001

Vorhandene Abwärme stellt eine prioritär zu nutzende Wärmequelle dar. Gefördert wird deshalb die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung. Über diese Erstberatung hinaus kann die Anbahnung großer Projekte zur Nutzung von Abwärme aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Kläranlagen und Abwasserleitungen gefördert werden.

Förderung: Die Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses beträgt 75 Prozent des Tagessatzes der externen Beraterin beziehungsweise des externen Beraters mit maximal 600 Euro pro Arbeitstag. Bei der Erstberatung werden bis zu 30 Arbeitstage binnen neun Monaten nach Zuwendungsbescheid bezuschusst. Bei der Anbahnung großer Projekte werden bis zu 100 Arbeitstage bezuschusst.

Kommunalverwaltungen sollen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. Gefördert werden die Schaffung von zusätzlichen Stellen für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, begleitende externe Beratungen sowie Sachkosten.

Förderung: Die Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt 65 Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal:

  • bis 20 TEW: 0,5 Stellen,
  • 20 bis 100 TEW:
    1,0 Stellen
  • > 100 TEW: 2,0 Stellen,


das im Rahmen des Vorhabens für drei Jahre zusätzlich beschäftigt wird, 75 Prozent des Tagessatzes eine*r externen Berater*in, maximal 600 Euro je Arbeitstag (für bis zu 10 / 15 / 20 AT). Außerdem können einmalig 75 Prozent der Sachausgaben (von bis zu 15.000 / 25.000 / 30.000 Euro) bewilligt werden.

Die fachliche Anleitung und Begleitung des Prozesses zur Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach dem Qualitätsstandard „Kom.EMS“ wird mit bis zu 75 Prozent für bis zu sieben Arbeitstage gefördert. Zuwendungsempfänger sind Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Gegenstand der Förderung ist der Aufbau einer moderierten Dialogplattform für Unternehmen. In den teilnehmenden Unternehmen werden Initialberatungen durchgeführt und es finden Erfassungen energierelevanter Daten statt. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO2-Emissionen. Weiterer wichtiger Bestandteil ist die externe Unterstützung bei der Aufstellung und Umsetzung betriebsspezifischer Maßnahmenpläne. Antragsberechtigt sind Unternehmen unterschiedlicher Branchen, die sich zu den Energieeffizienztischen zusammenschließen.

Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme hat wirtschaftliche und ökologische Vorteile. Die BHKW-Begleitberatung nimmt diesen Gedanken auf und bezuschusst die Planung und Umsetzung eines KWK-Vorhabens. Die Begleitberatung gibt Hilfestellung bei der Klärung und Abwicklung von technischen, energiewirtschaftlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen bei Blockheizkraftwerken, auch über die Inbetriebnahme hinaus.

Förderung: Auch hier wurde die Förderquote auf 75 Prozent angehoben. Die Bandbreite der Antragsberechtigten ist groß und umfasst auch Akteure in der Wohnungswirtschaft.

Um die erheblichen Energie- und Kosteneinsparpotentiale in den oft gewachsenen Strukturen in Krankenhäusern und Heimen zu heben, soll die Möglichkeit gegeben werden, detaillierte Informationen über den energetischen Sanierungsbedarf dieser Gebäude zu erhalten. Unter die Lupe genommen werden auch mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz bei Betriebsweisen und Prozessen. Die detaillierte Beratung geht über bestehende Angebote und Pflichten hinaus. Sie kann auf einem Energieaudit aufbauen und wird ebenfalls mit bis zu 75 Prozent für eine mit der Größe der Einrichtung steigende Anzahl an Arbeitstagen gefördert.

Gefördert wird die qualifizierte Beratung von öffentlichen und gewerblichen Gebäudeeigentümern, Wohnungsbauunternehmen und gewerbliche Unternehmen mit dem Ziel, Contracting-Projekte mit einer möglichst hohen CO2-Einsparung anzustoßen und umzusetzen.

Förderung: Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses zu externen Beratungskosten für die Entwicklung und Begleitung eines Contracting-Projektes in Abhängigkeit von der vertraglich zugesicherten und tatsächlich nachgewiesenen CO2- Einsparung sowie den mit der Umsetzung verbundenen Investitionskosten.

Der Programmteil nachhaltige, energieeffiziente Sanierung ist als ergänzende Förderung konzipiert. Er richtet sich an Antragsteller, die bereits aus einschlägigen Schulsanierungsprogrammen des Landes Baden-Württemberg gefördert werden. Belohnt wird die Erreichung des KfW-Standards 70 oder 55.

  • Für Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards 70:
    Zuschuss: 50 Euro pro Quadratmeter Schulsanierungsfläche, maximal 500.000
    Euro
  • Für Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards 55:
    Zuschuss: 150 Euro pro Quadratmeter Schulsanierungsfläche, maximal 1.200.000
    Euro


Sie können die Förderung mit den Fördermitteln nach der VwV KommSan Schule, nach der VwV KLivFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau kombinieren.

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Kommunalrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote nach Maßgabe dieser Richtlinie erhalten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die

  • an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder
  • denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.


Kommunen sollten hierzu im Einzelfall Kontakt zur Kommunalaufsicht aufnehmen.

Überblick über die Kommunalrichtlinie
Strategische FörderschwerpunkteRegelförderquoteFinanzschwache KommuneBewilligungszeitraum
Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz70 %90 %18 Monate
Energiemanagement70 %90 %36 Monate
Umweltmanagement50 %70 %18 Monate
Energiesparmodelle70 %90 %48 Monate
Machbarkeitsstudien50 %70 %12 Monate
Klimaschutzkoordination70 %90 %48 Monate
Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management70 %100 %24 Monate
Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement40 %60 %36 Monate
Ausgewählte Maßnahme aus Klimaschutzkonzept40 %70 %36 Monate
Vorreiterkonzept50 %70 %12 Monate
Fokuskonzept: Erstellung60 %80 %12 Monate
Fokuskonzept: Umsetzung40 %60 %24 Monate

 

Investive FörderschwerpunkteRegelförderquoteFinanzschwache KommunenBewilligungszeitraum
Außen- und Straßenbeleuchtung25 %40 %12 Monate
Straßenbeleuchtung: adaptive Regelung40 %55 %12 Monate
Beleuchtung für Lichtsignalanlagen20 %35 %12 Monate
Innen- und Hallenbeleuchtung25 %40 %12 Monate
Raumlufttechnische Anlagen25 %40 %12 Monate
Mobilitätsstationen50 %65 %24 Monate
Radverkehrsinfrastruktur50 %65 %24 Monate
Bike + Ride Radabstellanlagen70 %85 %24 Monate
Sammlung von Garten- und Grünabfällen40 %55 %18 Monate
Bioabfallvergärungsanlage40 %55 %36 Monate
Siedlungsabfalldeponien50 %65 %18-24 Monate
Abwasserbewirtschaftung30 %45 %12-48 Monate
Trinkwasserverordnung30 %45 %24-36 Monate
Rechenzentren40 %55 %12 Monate
Weitere investive Maßnahmen40 %55 %12 Monate

 

Gefördert werden Einstiegs- und Orientierungsberatungen sowie Fokusberatungen im Bereich Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister. Die Beratung generiert Entscheidungswissen, beschleunigt die Integration von Klimaschutz in bestehende Strukturen und Entscheidungsprozesse und forciert  kurzfristig umsetzbare Klimaschutzaktivitäten.

  1. Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz: Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister. Ziel einer Beratung kann auch die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz und Potenzialanalyse sein.
  2. Fokusberatungen im Bereich Klimaschutz: Gefördert werden Fokusberatungen im Bereich Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister.

Gefördert werden die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements. Das Energiemanagement führt durch die systematische (PDCA-Zyklus) und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten.

Gefördert wird die Implementierung eines Umweltmanagements nach der europäischen EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Gefördert wird die erstmalige Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzende sowie Träger von Bildungseinrichtungen (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall durch Prämiensysteme (z. B. fifty-fifty-Beteiligung) motivieren.

Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister. Ziel dieser Studien ist es, dass  bei umfassenden Investitionen hohe Treibhausgasminderungspotenziale angereizt bzw. dass bei anstehenden Sanierungen oder Modernisierungen Klimaschutzmaßnahmen systematisch und zielkonform vorbereitet und geplant werden. Bezugnehmend auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 1-4 beinhalten Machbarkeitsstudien neben einer Bestandsaufnahme eine Potenzialanalyse, in der technische und organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden.

Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen (z. B. die keep). Melden Sie sich bei Interesse bei Björn Ehrismann, bjoern.ehrismann@keep-energieagentur.de.

Gefördert werden die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und die Umsetzung erster Maßnahmen durch ein Klimaschutzmanagement. Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Handlungsfelder einer Organisation und adressiert die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten des Antragstellers als Verbraucher/Vorbild, Versorger/Anbieter, ggf. Regulierer und Berater/Motivierender.

Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem erstellten integrierten Klimaschutzkonzept, das die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Gefördert wird die Umsetzung investiver und strategischer vorbildhafter Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040.

Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister für die sektoralen Handlungsfelder: Wärme- und Kältenutzung, Mobilität, Abfallwirtschaft.

Gefördert wird ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Fokuskonzept oder einem Klimaschutzteilkonzept.

Gefördert wird die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung.

  1. Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: Gefördert werden Anlagekomponenten von Beleuchtungsanlagen für Verkehrsflächen und verkehrsberuhigte Flächen mit einer Regelungstechnik, die eine zonenweise, zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung ermöglicht und in der Regel mindestens zwei unterschiedliche Verkehrsflächen (für den Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) und/oder bei Bedarf auch zusätzliche zu beleuchtende Begrenzungsflächen, wie Hausfassaden, Grünstreifen und Vorgärten, berücksichtigt.
  2. Beleuchtung für Nutzungsflächen von Außen- und Sportanlagen: Gefördert werden Anlagenlagenkomponenten von Beleuchtungsanlagen an Nutzungsflächen von Außenanlagen, die nicht von einer Straßenbeleuchtung erfasst werden und der Ausleuchtung von Bodenflächen, beispielsweise Plätzen oder Sportinfrastruktur, dienen. Für diese Beleuchtungsanlagen müssen als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z.B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden.
  3. Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: Gefördert werden Anlagenkomponenten adaptiv geregelter Straßenbeleuchtung, die mindestens auf unterschiedliche Witterungsbedingungen (trockene versus nasse Fahrbahn) als auch auf unterschiedliche Verkehrsdichten angepasst werden kann. Die adaptive Regelung erfolgt durch Anwendung einer Beleuchtungsniveauänderung (entsprechend der zu wählenden Straßenbeleuchtungsklasse) und einer Änderung der Lichtverteilung (entsprechend der Witterung).

Gefördert wird die Sanierung von Lichtsignalanlagen.

Gefördert wird die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.

Gefördert wird die Sanierung sowie die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Nichtwohngebäuden.

Mobilitätsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr wird gefördert. Mobilitätsinfrastruktur für den touristischen Radverkehr wird gefördert, sofern die Infrastruktur auch dem Alltagsradverkehr dient.

  1. Errichtung von Mobilitätsstationen: Gefördert wird die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen.
  2. Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr: Gefördert wird die Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr.
  3. Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur: Gefördert wird die Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur für den ruhenden Radverkehr.
  4. Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive: Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage.
  5. Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur: Gefördert wird Mobilitätsinfrastruktur zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs.
  1. Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich: Gefördert wird der Aufbau eines Systems von zusätzlichen dezentralen Übergabepunkten für Garten- und Grünabfälle aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich, die einer Kompostierung und anschließenden Verwertung zu Erden und Substraten zugeführt werden.
  2. Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen: Gefördert wird die emissionsarme, effiziente Vergärung bzw. kombinierte energetischeund stoffliche Nutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) von Abfällen, die mittels Biotonne getrennt gesammelt wurden.
  3. Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien: Gefördert werden Maßnahmen zur optimierten Deponiegaserfassung in Siedlungsabfalldeponien, Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden und in denen die Methanbildung so hoch ist, dass eine energetische Nutzung des Deponiegases möglich ist.
  4. Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien: Gefördert werden Maßnahmen zur aeroben In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien, Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden und deren Methanbildung soweit abgeklungen ist, dass eine energetische Nutzung des Deponiegases nicht mehr möglich ist.
  1. Klärschlammverwertung im Verbund: Gefördert werden Maßnahmen an Abwasseranlagen, die die Schlammverwertung im Verbund zum Ziel haben.
  2. Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung: Gefördert werden für alle Kläranlagen-Größenklassen Maßnahmen zur Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung durch Faulung mit dem Ziel der Methangewinnung zur Energieproduktion.
  3. Einsatz effizienter Querschnittstechnologien: Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Umbaumaßnahmen auf Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen sowie in an die Kläranlage angeschlossenen Abwassernetzen zur Energieeinsparung, bei denen erhebliche Energiemengen für verschiedene Querschnittstechnologien benötigt werden.
  4. Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien: Gefördert wird für alle Kläranlagen-Größenklassen die Umstellung von Klärschlamm-Trocknungsanlagen auf solche, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  5. Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm: Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion von Methan-Emissionen bei der Lagerung von Faulschlamm nach der abgeschlossenen Faulung und vor der Weiterverarbeitung (z. B. Verbrennung) durch Abdichtung der Lagerstätte.
  6. Anwendung innovativer Verfahrenstechnik: Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung gegenüber bestehenden Systemen durch Anwendung
    energieeffizienter Verfahren der Abwasserreinigung.
  7. Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung: Gefördert werden Maßnahmen, die nach der abschließenden Faulschlammbehandlung bei der nachfolgenden Faulschlammverwertung (z. B. Verbrennung) Lachgas (N2O) einsparen (z. B. die regenerative thermische Oxidation und die katalytische Stickstoffreinigung).
  8. Erhöhung der Faulgasmenge: Gefördert werden alle Maßnahmen, die die spezifische Faulgasmenge einer Anlage deutlich erhöhen. Insbesondere sind hier zu nennen: Anlagen zur thermischen und mechanischen Desintegration des Klärschlamms, verbesserte Mischanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für eine optimierte Temperaturführung.
  1. Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung: Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung durch Sanierung von Pumpen- bzw. Ventilatorsystemen, Nachrüstung von Motoren und hydraulische Betriebsoptimierung.
  2. Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung: Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen durch Modernisierung (Neu- und Umbau) sowie Betriebsoptimierung unter Einsatz von fachkundigen externen Dienstleistern.

Gefördert werden Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines bestehenden Rechenzentrums.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • zentrale Warmwasserbereitungssysteme
  • Rückbau ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungssysteme mit hohen Verlusten kombiniert mit dem Einsatz dezentraler Warmwasserbereiter an einigen wenigen Verbrauchsschwerpunkten
  • Sanierung und Anpassung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen an den tatsächlichen Warmwasserbedarf
  • Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern 
  • Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Effizienzklasse
 

Bitte ziehen Sie bei Ihren Überlegungen auch die jeweiligen Verwaltungsvorschriften zu
Rate!

Alle Infos zu den Fördermitteln im kommunalen Klimaschutz gibt es auch hier zum Download:
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